07425/3340966
TIM KÜHL - Freier Stadtplaner | Stadtplanungsbüro Trossingen (Baden-Württemberg)
Telefon: 07425/3340966 E-Mail: kontakt@kuehl-stadtplanung.de
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Auftraggeber: Privater Vorhabenträger Jahr: 2021 Auftragnehmer: KrischPartner, Tübingen (im Verhältnis als Angestellter tätig) Planung Vorhaben- und Erschließungsplan: DERPlan, Stuttgart Projekt: „Amorbach (Sonnenhalde)“ Gebietsgröße: 0,60 ha
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Die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) auf Grundlage der Planung des Vorhabenträgers. Vorgesehen war ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die zweite Aufgabe war die planungsrechtliche Beratung des Vorhaben- und Erschließungsplaners sowie die Funktion als Schnittstelle mit der Stadt. Wie bereits bei anderen durchgeführten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VBP) war der Detaillierungsgrad der Festsetzungen in der Schärfe eines qualifizierten Bebauungsplans gewählt, obwohl die Vorgaben des Baugesetzbuches für VBP nicht im gleichen Sinne gelten wie für reguläre qualifizierte Bebauungspläne. In Abstimmung mit der Stadt sollte das Bauvorhaben vom Bebauungsplan klar planungsrechtlich gefasst werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

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Auftraggeber: Privater Vorhabenträger Jahr: 2021 Auftragnehmer: KrischPartner, Tübingen (im Verhältnis als Angestellter tätig) Planung Vorhaben- und Erschließungsplan: DERPlan, Stuttgart Projekt: „Amorbach (Sonnenhalde)“ Gebietsgröße: 0,60 ha
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Die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) auf Grundlage der Planung des Vorhabenträgers. Vorgesehen war ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die zweite Aufgabe war die planungsrechtliche Beratung des Vorhaben- und Erschließungsplaners sowie die Funktion als Schnittstelle mit der Stadt. Wie bereits bei anderen durchgeführten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VBP) war der Detaillierungsgrad der Festsetzungen in der Schärfe eines qualifizierten Bebauungsplans gewählt, obwohl die Vorgaben des Baugesetzbuches für VBP nicht im gleichen Sinne gelten wie für reguläre qualifizierte Bebauungspläne. In Abstimmung mit der Stadt sollte das Bauvorhaben vom Bebauungsplan klar planungsrechtlich gefasst werden.

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